Was Dürfen Lehrer im Unterricht und was nicht? Ausgabe 1

Eine der verbreitetsten Aussagen von Schülern ist wohl: “Sie müssen mich auf das Klo lassen!” oder “Wenn nicht, dann gehe ich halt einfach!” 

Sind diese Aussagen berechtigt oder nicht? Um  dieses Thema geht es in diesem Artikel.

Fangen wir in der ersten Ausgabe heute mit dem Gerücht an, dass ein Lehrer einen Schüler auf das Klo gehen lassen muss. Ist das so???

Das Beamten-Infoportal schreibt dazu Folgendes:

Weder auf Landes- noch auf Bundesebene existiert ein Gesetz, welches die Toilettengänge der Schüler während des Unterrichts regelt. Somit scheint die Entscheidung, ob ein Schüler während der Stunde die Toilette aufsuchen darf, dem Lehrer überlassen. Diesen Eindruck unterstützt auch das geltende Schulrecht, welches die Schüler zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet, sofern sie nicht durch Erziehungsberechtigte, Lehrer oder die Schulleitung davon befreit wurden.

Doch im ersten Artikel  steht die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde. Diese garantiert jedem Menschen eine menschenwürdige Behandlung. Dazu zählt auch die Möglichkeit zur Befriedigung dringender menschlicher Bedürfnisse, wie dem Gang zur Toilette. Wird ein Schüler zum Aufhalten eines dringenden menschlichen Bedürfnisses gezwungen, so könnte dies zum Vorwurf der Körperverletzung im Amt nach § 340 des Strafgesetzbuches führen oder als Misshandlung von Schutzbefohlenen laut § 171 des Strafgesetzbuches ausgelegt werden.

Doch Lehrer sind NICHT generell dazu verpflichtet, einen Schüler auf das Klo zu lassen.

So darf die Erlaubnis von Faktoren wie der Häufigkeit der Bitte um einen Toilettengang des Schülers sowie der Glaubwürdigkeit desselben und der Dringlichkeit des Wunsches abhängig gemacht werden. Wenn dieser also nett bittet und dies nicht ständig tut, wird ein Lehrer den Schüler gehen lassen müssen.

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Ob der Lehrer einem Schüler den Gang zur Toilette während der Stunde gestattet, hängt also von verschiedenen Faktoren und damit dem Ermessen des Lehrers ab. Allerdings darf der Toilettengang nicht gänzlich untersagt werden. So muss beispielsweise aufgrund von Krankheiten oder im Fall einer hohen Dringlichkeit des Bedürfnisses der Schüler für die Dauer des Toilettenbesuchs vom Unterricht befreit werden.

Laut news4teachers.de ereignete sich 2017 in München der sogenannte “Pinkel Skandal”, wo ein Lehrer ein Kind nicht auf das Klo ließ und der Schüler sich einnässte. Dem Lehrer liegt jetzt eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt und Nötigung vor.

Quelle: https://beamten-infoportal.de/magazin/beruf/lehrer/lehrer-duerfen-nicht-den-toilettengang-verweigern/

https://www.news4teachers.de/2017/12/der-pinkel-skandal-von-muenchen-oder-warum-lehrer-heutzutage-allen-ernstes-mit-klagen-ueberzogen-werden/